Nauen ist eine wachsende Stadt. Wegen der Bahnanbindung erlaubt der Landesentwicklungsplan ein nahezu ungezügeltes Wachstum. Der Flächennutzungsplan der Stadt scheint seine Steuerungsfunktion verloren zu haben. Überall dort, wo Investoren Bauland entwickeln möchten, wird der Flächennutzungsplan angepasst. Die Stadt benötigt dringend ein Entwicklungskonzept, in dem nicht nur Kindertagesstätten und Schulen, sondern auch die Folgen des Wachstums für die Verkehrs- und Versorgungsinfrastruktur berücksichtigt werden.

In  Nauen fehlen bereits jetzt Plätze in der Kindertagesbetreuung. Eltern, die in der Kernstadt wohnen und deren Arbeitsweg nach Berlin oder Potsdam führt, auf freie Kapazitäten in den Ortsteilen zu verweisen, ist keine Lösung. Der Bau einer neuen Grundschule scheint ebenso unausweichlich zu sein wie die Erhöhung der Kapazitäten in den Kindertagesstätten. Die Suche nach einem potenziellen Schulstandort muss unverzüglich beginnen. Bei der Standortauswahl dürfen politische Erwägungen keine Rolle spielen. Wirtschaftlichkeit und die gute Erreichbarkeit müssen die entscheidenden Kriterien sein. 

Die Stadt Nauen hat den Bauhof und weitere Aufgaben an eine Dienstleistungsgesellschaft ausgelagert. Wichtige Teilbereiche, für die jährlich hohe Beträge aus dem Stadthaushalt an die Gesellschaft fließen, sind damit der direkten Kontrolle durch die Stadtverordnetenversammlung entzogen. Es muss regelmäßig überprüft werden, ob Aufträge durch private Unternehmen effizienter und kostengünstiger erledigt werden können. Die Dienstleistungsgesellschaft muss zudem eine wirksame Kontrolle durch die Stadtverordneten erfahren.

Die Stadtverordnetenversammlung hat für das Jahr 2019 die Schaffung der Stelle eines Ortsteilbeauftragten beschlossen. Die jährlichen Kosten hierfür dürften einschließlich der erforderlichen Arbeitsplatzausstattung zwischen 50.000 und 60.000 Euro liegen. Aufgabe des Beauftragten soll es sein, den Kontakt zu den Ortsbeiräten zu halten. Eine solche Stelle ist überflüssig. Mit dem Bürgermeister, seiner Stellvertreterin und drei weiteren Fachbereichsleitern stehen genügend Führungskräfte zur Verfügung, die diese Aufgabe übernehmen können. Das Geld sollte besser für nachhaltige Investitionen in den Ortsteilen verwendet werden.

Die Stadt Nauen gehört zu den Spitzenreitern bei der Steuer- und Gebührenbelastung für die Eigentümer von Einfamilienhäusern. Bei der Umsetzung der anstehenden Grundsteuerreform darf es in der Stadt Nauen zu keinen Mehrbelastungen für die Grundstückseigentümer kommen.

Der Straßenreinigungsgebühr steht an vielen Stellen in der Stadt keine entsprechende Gegenleistung gegenüber. Diese Gebühr sollte abgeschafft werden, wenn nicht für alle Straßenanlieger die gleichen Dienstleistungen erbracht werden können.